Hochschulrat

"Dem Rat gehören an

der Präsident der Hochschule als Vorsitzender;

die übrigen Fachbereichsleiter;

zwei Vertreter des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und je ein Vertreter der anderen für die Fachbereiche zuständigen Staatsministerien;

je ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände;

drei für die Dauer von zwei Jahren gewählte Vertreter der hauptamtlichen Hochschullehrer;

drei für die Dauer eines Jahres gewählte Vertreter der Studierenden;

ein für die Dauer von zwei Jahren gewählter Vertreter des Verwaltungspersonals.

Der Rat berät und unterstützt den Präsidenten bei der Leitung der Hochschule. Er beschließt u.a.

die Satzung der Hochschule;

die Vorschläge für den Entwurf des Haushaltsplans des Freistaates Bayern, soweit er die Hochschule betrifft;

Vorschläge für die Bestellung hauptamtlicher Hochschullehrer.

Der Rat, dem derzeit folgende Mitglieder angehören, wählt außerdem den Präsidenten und seinen Stellvertreter und äußert sich gutachtlich zur Bestellung der Fachbereichsleiter."

(fast wörtlich übernommen der Homepage der Zentralverwaltung: http://www.fhvr.bayern.de/de/hochschule/leitung-und-organe.html)