Wohnen am Fachbereich Wasserburg a. Inn

Fachbereich Sozialverwaltung Wohnen

Während der Fachstudienabschnitte werden die Studierenden in aller Regel in Einzelzimmern in der aus 7 Häusern bestehenden Wohnanlage auf dem Campus oder in einem unmittelbar angrenzenden, angemieteten Haus unentgeltlich untergebracht. Abhängig von der aktuellen Zahl der gleichzeitig unterzubringenden Studierenden kann es jedoch in Ausnahmefällen notwendig werden, einzelne Personen in einem Doppelzimmer einzuquartieren.

Die Einzelzimmer sind räumlich in sogenannte Wohngemeinschafts-Einheiten integriert. Zu jeder Wohngemeinschaft gehören grundsätzlich 8 Einzelzimmer, die sich eine voll ausgerüstete Küche mit Aufenthaltsraum zur Selbstverpflegung teilen. Jede Wohngemeinschaft enthält zudem 2 Dusch-/WC-Räume.

Die Zimmer sind mit Einbaumöbeln (Bett, Schrank, Schreibtisch, Bücherregal, Waschbecken) ausgestattet. Ferner steht ein kleiner Besuchertisch mit Stuhl zur Verfügung. Alle Zimmer haben Telefon- und TV-Anschluss. Es besteht die Möglichkeit, das Telefon zu mieten und freischalten zu lassen. Die Freischaltung kann durch Erwerb einer aufladbaren Chipkarte am Kassenautomat beim Empfang (Haus 2, EG) selbst vorgenommen werden.

Für Studierende mit einer Behinderung stehen einige, entsprechend ausgestattete Wohnplätze bereit.

Im Keller des Hauses 2 befinden sich Waschmaschinen, Trockner und Bügeleisen sowie ein Gefrierschrank zur Benutzung. Dazu werden Waschmarken für 1 € am Empfang ausgegeben.

Die Einteilung der Zimmerbelegung wird vom Arbeitsgebiet 4 der Verwaltung vorgenommen. Speziellen Belegungswünschen wird bei rechtzeitiger Anmeldung meist Rechnung getragen.

Bei Anreise mit  dem Pkw kann das Auto auf einem der Parkplätze direkt am Hörsaalgebäude oder auf dem gegenüberliegenden ehemaligen Firmengelände (Schiffsmühlenweg) abgestellt werden.

Die Anmeldung erfolgt am Anreisetag in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr im Empfangsraum im Erdgeschoss des Hauses 2, wo auch die Zimmerschlüssel ausgegeben werden. Der Empfang ist aber auch schon am Vortag (Sonn- oder Feiertag) in der Zeit von 18.00 bis 20.00 Uhr besetzt.